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Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis werden übernommen von
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Privaten Krankenkassen
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Beihilfe
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Heilfürsorge
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Gesetzlichen Krankenkassen nach dem Kostenerstattungsverfahren
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Gern können Sie auch als Selbstzahler die Behandlung in Anspruch nehmen.
Das Behandlungshonorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
mit 120 Euro berechnet und die ersten fünf probatorischen Stunden mit 90 Euro.
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